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Co2 auf C-Level: Nachhaltigkeit auf dem Weg vom Soft Law zum Hard Law.

Aktualisiert: 16. Juni 2023



Einleitung


Die Berichtspflicht über Nachhaltigkeitsaktivitäten der Unternehmen hat in den vergangenen Jahren sprunghaft zugenommen. Und dabei einen interessanten Seiteneffekt hervorgebracht: die steile Karrierelaufbahn des Begriffs „Nachhaltigkeit“, der endgültig aus der Öko-Nische befreit wurde. Dies ist Chance und Risiko zugleich für Unternehmen, die über ihre Nachhaltigkeit sprechen müssen – oder auch wollen. Nachfolgend lesen Sie:

  • CSR, ESG & Co. - was sich hinter den Kürzeln versteckt und was sie bewirken sollen

  • Interessante Einblicke in eine grandiose Karriere - nämlich die des Begriffs "Nachhaltigkeit"

  • Snapshots in Unternehmen, die Nachhaltigkeit ernst nehmen und proaktiv intern verankern.


Co2-Abdruck – ein Thema für den CEO


„Nachhaltigkeit“ ist der Megatrend unserer Zeit. Was Nachhaltigkeit konkret bedeutet, darüber jedoch streiten sich die Geister. Während es ggfs. schon Unternehmen gibt, die mittlerweile einen internen Preis ausschreiben für eine passende und umsetzbare Definition von Nachhaltigkeit, wandert das Thema Nachhaltigkeit Step by Step die Treppe zum Vorstand hinaus.


Denn die Anforderungen an die allgemeine Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verändert sich derzeit tiefgreifend und nachhaltig. Und so sprießen Nachhaltigkeits-Berichte wie Pilze aus dem Boden. Schauen wir uns die wichtigsten Konzepte einmal an.



CSR: Die weiche Gangart


CSR ist die Kurzform für Corporate Social Responsibility – also die unternehmerische soziale Verantwortung – und kam 2000 in den Unternehmen auf. In einem CSR-Bericht fliessen Informationen über die Aktivitäten eines Unternehmens, die einen positiven Beitrag zu der Gesellschaft leisten: Spenden für soziale Einrichtungen, Pflanzen von Bäumen, Müll-Reduktion, Verwendung nachhaltiger Materialien und vieles mehr. Wen wundert es da, dass so mancher CSR-Bericht eher einer Imagebroschüre ähnelt als einem Faktenbericht.


CSR stellt in dem Sinne ein Modell dar, bei dem die Unternehmensaktivitäten darauf abzielen, die Welt um das Unternehmen herum positiv zu beeinflussen.

Insofern ist der CSR-Bericht tendenziell durch qualitative Aussagen und Vorgaben geprägt:


CSR: Doing good. Avoid bad.


ESG: Die härtere Gangart


Ds Konzept „ESG“ steht für “Environment”, “Social” und “Governance” und wurde vom Schweizer Finanzstrategen Ivo Knoepfel 2004 erstmals in Umlauf gebracht.


ESG oder: Who cares, wins

Geburtsstunde des Begriffs ESG war die 2004 erschienene Studie „Who Cares Wins“, die im Auftrag von Kofi Annan (United Nations) von Knoepfel gefertigt wurde. 

„ESG war von Beginn an der Versuch, den bis dato schwammigen Definitionen von Ethik, Nachhaltigkeit oder Verantwortung zu entkommen und stattdessen die finan­ziellen Risiken von nicht nachhaltigen Unternehmensstrategien zu quantifizieren. Annan erkannte schon damals, welche Tragweite die Finanzwirtschaft hat und welchen Einfluss auf die Umwelt“, so Knoepfel in einem Interview mit Institutiol Money 2018.  

Knoepfel ist eher unbekannt geblieben. Und auch sein Akronym löste erst 2020 CSR als „weiche“ Version von Berichterstattung ab und setzt dabei deutlich stärker auf eine quantitative Herangehensweise. Im Rahmen einer ESG-Berichterstattung werden Daten über Tätigkeiten eines Unternehmens in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung erfasst, offengelegt und weiterentwickelt. Die Stakeholder eines Unternehmens bekommen so Kenntnis über die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit in diesen Bereichen.


ESG entwickelt sich mehr und mehr zur größeren Schwester des alten Credit Ratings à la Fitch & Co. Denn insbesondere Investoren sollen über ESG-Reports den qualitativen und quantitativen Nutzen der ESG-Maßnahmen eines Unternehmens überprüfen, und so Unternehmen meiden, bei denen die Gefahr von Umweltschäden, sozialen Fehltritten oder Korruption besteht.


Im optimalen Fall ist Nachhaltigkeit die Motivation und der ESG-Bericht das faktenbasierte Ergebnis.



Auch wenn ESG-Berichte also vorrangig für Investoren interessant sind, um ihre Investitionen zu prüfen, soll über die Schaffung von Offenlegungsstandards, wie sie ESG vorsieht, der Megatrend „Nachhaltigkeit“ in Geschäftsstrategien, Prozessen, Produktentwicklungen, Abläufen und Strategien von Unternehmen verankert und messbare Performancedaten zu den Nachhaltigkeitsaktivitäten transparent gemacht werden.



Muss ich, soll ich, und wenn ja, wie?


Die Nachhaltigkeitsberichtserstattung hat sich also bereits immer mehr in den Aktivitäten der Unternehmen verankert. Oft passierte das aufgrund einer „Freiwilligkeit“, um nicht hinter den gesellschaftlichen Entwicklungen und Anforderungen hinterherzuhinken. Denn von einer Berichtspflicht waren bisher nur wenige Unternehmen betroffen. Welche, das definierte das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG), das die europäische Non-Financial Reporting Directive (NFRD) in Deutschland umsetzte. Ob aber nun freiwillig oder nicht, eine Frage beschäftigt alle Unternehmen, die sich mit der Nachhaltigkeitsberichtserstattung auseinandersetzen: die Frage nach dem „Wie“. Denn klare Vorgaben gab es auch im Rahmen des CSR-RUG nicht. Jedes Unternehmen konnte selbst wählen, welche nationalen oder europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards es nutzen wollte.


Doch mit der Qual der Wahl ist es bald vorbei.. und nicht nur das.



CSRD: Im Galopp Richtung Zukunft


Wer einmal seinen Blick in die Weite schweifen lässt, erkennt eine klare Ausweitung der Berichtspflicht am Horizont: die Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD. Sie löst die NFRD ab, setzt neue Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und strebt überdies ein verbindliches Rahmenwerk für alle EU-Mitgliedsstaaten an.


Ende November 2022 wurde die CSRD  gebilligt und trat am 05. Januar verbindlich in Kraft. Die Nationalstaaten haben nun 18 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften umzusetzen.

CSRD in gebotener Kürze


Im Rahmen eins EU-einheitlichen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen Unternehmen künftig genaue Informationen zu den Konsequenzen ihrer Geschäftstätigkeiten auf Menschenrechte, Umwelt und Sozialstandards veröffentlichen. Die finalen Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die die genauen Inhalte der Berichtserstattung definieren, wurden am 22. November der EU-Kommission übergeben.


Neu ist auch die Ausweitung der berichtspflichtigen Unternehmen:

  • Ab 2024 für alle Unternehmen von öffentlichem Interesse sowie Unternehmen, die bereits der CSR-Richtlinie unterliegen

  • Ab 2025 für Großunternehmen

  • Ab 2026 für börsennotierte KMU

Mit der Ausweitung der Berichtspflicht steigt die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen Schätzungen zufolge EU-weit von 11.600 auf 49.000. Dabei zielt die CSRD u.a. auf:

  • Definition einer nachhaltigen Geschäftsstrategie und verbindlicher Nachhaltigkeitsziele

  • Untersuchung der eigenen Lieferkette im Hinblick auf die Einhaltung dieser Ziele

  • Rechenschaftslegung über Ressourcennutzung oder Darlegung von Geschäftsethik, Unternehmenskultur sowie der Diversitätspolitik.

  • Erhöhung der Transparenz, und hier eine digitale Dokumentation sowie eine Vergleichbarkeit der offenzulegenden Informationen

So möchte man den Übergang zu einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft im Sinne des Green Deals fördern.


Es ist müßig zu erwähnen, dass ein Ignorieren der CSRD-Berichtspflicht empfindliche Strafen nach sich ziehen wird.


Welche Form der Berichtspflicht verlangt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)? 

Das im Januar 2023 in Kraft tretende deutsche LkSG verlangt neben einem deutlich erweiterten Risikomanagement das Aufsetzen von Maßnahmen gegen (potenzielle) Menschenrechtsverstöße. Zudem muss es eine Beschwerdemöglichkeit geben. Dabei müssen Unternehmen in einem jährlichen Bericht festhalten, welche Maßnahmen ergriffen wurden, und dieser Bericht regelmäßig an die BAFA übermittelt werden. 
Für die meisten Unternehmen mit mindestens 3000 Mitarbeitenden muss dieser Bericht erstmals zum 30. April 2024 eingereicht werden und ist dann öffentlich einsehbar. 

Nachhaltigkeit gewinnt exponentiell an Gewicht


Was unser Ausflug in die Nachhaltigkeitsberichterstattungen deutlich macht, ist nichts anderes als ein Paradigmenwechsel von „Soft Law“ zu „Hard Law“, und damit auch ein Wechsel von „Reporting Requirements“ zur verpflichtenden „Due Diligence“.


Dabei dürfen wir uns angesichts der zeitlichen Entwicklung folgendes vor Augen führen: Der Begriff „Nachhaltigkeit“ ist richtig alt. Er wurde im 18. Jahrhundert erstmals als Grundsatz in der deutschen Forstwirtschaft formuliert. Der erste niedergeschriebene Gedanke zur Nachhaltigkeit soll hier vom sächsischen Oberberghauptmann Hans Carl von Carlowitz (1645-1714) aus Freiberg in Sachsen stammen. Von Carlowitz veröffentlichte 1713 sein Werk „Sylvicultura Oeconomica, oder Haußwirtschaftliche Nachricht und Naturgemäße Anweisung zur Wilden Baum-Zucht“ und fordert hier bereits ganz in der Mentalität einer Volkswirtschaft eine Form der Holzwirtschaft, bei der immer nur so viel Holz geschlagen wird, wie durch Wiederaufforstung nachwachsen kann. Dabei spricht von Carlowitz von „nachhaltender Nutzung der Wälder“ und plädiert dafür, „... einen Anbau des Holzes anzustellen, dass es eine kontinuierliche, beständige und nachhaltige Nutzung gebe.“

Der Autor ist damit einer der ersten, der erkannte, dass das Kulturgut "Wald" nicht von der Forstwirtschaft alleine gerettet werden kann, sondern nur von der Volkswirtschaft im Gesamten. Ein Credo, das heute aktuelle ist denn je.


Im wirtschaftlichen Kontext tauchte Nachhaltigkeit erstmalig Ende der 80er, Anfang der 90er Jahre auf und hatte hier den Fokus auf Umwelt und Natur. Doch wurde er da noch tendenziell in ökologisch angehauchten Soziotopen verwandt. Wie so häufig, erreichte auch die Nachhaltigkeit als Konzept erst dann den berühmten Tipping Point, als es notwendig wurde, sie zu messen, ihr öffentliches Gewicht zu betonen und ihre Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft zählbar zu machen.


Quelle: Deutschlandfunk


Heute zeigt sich eine exponentielle Kurve, die von Politik und Gesellschaft gleichermaßen laut- und medienstark getrieben wird.


Vom Zwang zur Chance


Die meisten Unternehmen werden auf Regularien, Gesetze und Verpflichtungen warten. Einige andere jedoch werden proaktiv handeln – und damit dem Zeitgeist entsprechen. Sie nehmen das Ruder selbst in die Hand, warten nicht auf die nächste Berichtsverpflichtung.


Und die Liste der Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten proaktiv nach außen kommunizieren, wird jeden Tag länger. Dies wird besonders an den Website-Präsentationen deutlich, auf denen über die verschiedenen Nachhaltigkeitsaktivitäten freiwillig und fern der offiziellen Pflicht berichtet wird, wie hier bei Aldi, Apple, RWE und BASF:


Quelle: Aldi Süd

Quelle: Apple Nachhaltigkeitsbericht 2022

Quelle: RWE


Quelle: BASF


Die aktive, freiwillige Kommunikation von Nachhaltigkeit offeriert große Chancen. Doch gesetzliche Anforderungen sind das eine. Das andere legt die Frage offen, ob die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen für Unternehmen ausreichend wird. Und hier haben wir eine klare Antwort:


Nein. Die Anforderungen an Kommunikation und Marketing werden steigen – und Blicke um Ecken und Kanten erfordern. Das "Auslagern" der Nachhaltigkeit in eine Kommunikationsabteilung wird nicht mehr ausreichen, sondern das gesamte Unternehmen betreffen und beeinflussen. Aapropos Kommunikation: Auch hier klopfen derzeit massive Änderungen an die Türen von Corporate Communication und Marketing. Machen wir mal einen Anfang und näheren wir uns der Frage nach dem neuen ....



Quellennachweise und zum Weiterlesen (Stand Februar 2023)


Nachhaltigkeit



Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)


Hembach, Holger (2022): Praxisleitfaden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (CB - Compliance Berater Schriftenreihe). Fachmedien Recht und Wirtschaft in Deutscher Fachverlag GmbH; 1. Auflage.


Jürgens, Max / Harings, Lothar (2022): Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Umsetzung und Auswirkungen des LkSG in der Praxis. Reguvis Fachmedien; 1. Edition.


Grabosch, Robert (Hrsg.) (2021): Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Nomos; 1. Edition.


Falder, Roland / Frank-Fahle, Constantin / Poleacov, Peter (2022): Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Ein Überblick für Praktiker

Springer Gabler; 1. Aufl. 2022 Edition (7. Mai 2022)


BMAS Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz


CSR in Deutschland - Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz


Deutscher Bundestag verabschiedet Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz


Deloitte: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in der Praxis


Bayerischer Rundfunk: EU-Länder einigen sich grundsätzlich auf Lieferkettengesetz


Die Initiative Lieferkettengesetz: https://lieferkettengesetz.de


Absatzwirtschaft: Nachhaltigkeit in der Lieferkette: Zeit für Gerechtigkeit


Kreislaufwirtschaft


Rau, Thomas / Oberhuber, Sabine (2021): Material Matters: Wie eine neu gedachte Circular Economy uns zukunftsfähig macht | Die Antwort auf die Klimakrise ist die Kreislaufwirtschaft. Econ; 1. Edition


Münger, Alfred (2021): Kreislaufwirtschaft als Strategie der Zukunft: Nachhaltige Geschäftsmodelle entwickeln und umsetzen. Haufe; 1. Auflage


Beckmann, Martin (2022): Kreislaufwirtschaftsgesetz: Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz mit Verordnungen, Abfallverbringungsrecht. beck im dtv; 23. Edition


Europäisches Parlament: Recht auf Reparatur: Für Produkte, die langlebiger und reparierbar sind


VDI: Zirkuläre Wertschöpfung. Werkstoffliches und chemisches Recycling von Kunststoffabfällen


Europäisches Parlament Ökodesign-Richtlinie: Steigerung der Energieeffizienz und Recyclingfähigkeit



Europäische Kommission: Circular economy action plan (CEAP): https://environment.ec.europa.eu/strategy/circular-economy-action-plan_en


Europäische Kommission zum neuen Aktionsplan der Kreislaufwirtschaft: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_420


Recyclingnews: EU-Kommission will nachhaltige Produkte zur Norm machen


EUR Lex (Zugang zu den Originaltexten) A new Circular Economy Action Plan:


Umweltbundesamt: Abfall- und Kreislaufwirtschaft


NABU: Kreislaufwirtschaft:


Koalitionsvertrag ZWISCHEN SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN UND FDP: MEHR FORTSCHRITT WAGEN. BÜNDNIS FÜR FREIHEIT, GERECHTIGKEIT UND NACHHALTIGKEIT:


United Nations Global Compact: https://www.unglobalcompact.org/library/205


United Nations Global Compact: Nachhaltigkeit in der Lieferkette:



Europäer Green Deal


BMUV Den ökologischen Wandel gestalten. Integriertes Umweltprogramm 2030.


brand eins Sonderausgabe Der neue grüne Deal Dezember 2020


Europäisches Parlament Ökodesign-Richtlinie: Steigerung der Energieeffizienz und Recyclingfähigkeit


Europäische Kommission: Der Grüne Deal


Bundeszentrale für politische Bildung: The European Green Deal:


DIHK: Worum geht es beim Green Deal?


Ökodesign-Richtlinie


EUR Lex (Originaltexte): On making sustainable products the norm


Umweltbundesamt: Ökodesign-Richtlinie


Süddeutsche Zeitung, 28. März 2022: Wie die EU Produkte ökologischer macht


Europäisches Parlament Ökodesign-Richtlinie: Steigerung der Energieeffizienz und Recyclingfähigkeit


Sustainable Development Goals (SDG)


BMZ: Die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung


IHK: Die UN Nachhaltigkeitsziele (SDGs) als Maßstab für verantwortungsvolles Unternehmertum


United Nations Global Compact: https://www.unglobalcompact.org


Recycling


BMUV: Kreislaufwirtschaftsgesetz


BMBF (Plastik): WErtschöpfungsketten gestalten



Stiftung zentrale Stelle Verpackungsregister: Mindeststandard recyclinggerechtes Design: https://www.verpackungsregister.org/stiftung-behoerde/mindeststandard-21/grundlegende-informationen


Europäisches Parlament: Recht auf Reparatur: Für Produkte, die langlebiger und reparierbar sind


VDI Zentrum Ressourceneffizienz: https://www.ressource-deutschland.de


Recyclingnews: EU-Kommission will nachhaltige Produkte zur Norm machen


Europäisches Parlament Ökodesign-Richtlinie: Steigerung der Energieeffizienz und Recyclingfähigkeit

ESG & Nachhaltigkeitsberichterstattung


Rat der Europäischen Union: Neue Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen: vorläufige politische Einigung zwischen Rat und Europäischem Parlament


Regularien zum Greenwashing


BMUV Den ökologischen Wandel gestalten. Integriertes Umweltprogramm 2030.


Europäische Kommision: Unfair commercial practices directive


Europäische Kommision: Kreislaufwirtschaft: Kommission schlägt neue Verbraucherrechte vor und will Greenwashing verbieten


NKS / Bundesministerium für Bildung und Forschung: EU legt Vorschläge für nachhaltige Produkte vor


Digitaler Produktpass (DPP)

Digtler Produkpass

Europäisches Parlament Ökodesign-Richtlinie: Steigerung der Energieeffizienz und Recyclingfähigkeit


BMUV Der BMU Design-Sprint zum Digitalen Produktpass für die Elektromobilität


Umweltbundesamt Förderung des nachhaltigen Konsums durch digitale

Produktinformationen: Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlungen


BDI Der „Digitale Produktpass“ auf dem Prüfstand


Recyclingnews: EU-Kommission will nachhaltige Produkte zur Norm machen


DKE Digitaler Produktpass: Förderung der Digitalisierung und Kreislaufwirtschaft durch standardisierte Daten


Europäische Kommission: Circular economy action plan (CEAP): https://environment.ec.europa.eu/strategy/circular-economy-action-plan_en







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