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Batteriepass-Software für alle, die vor der Frist fertig sein wollen

Jede LMT-Batterie, jede Industriebatterie über 2 kWh und jede Elektrofahrzeugbatterie, die ab dem 18. Februar 2027 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird, braucht einen Batteriepass. Wir bringen die Pflichtangaben nach Anhang XIII in einen Datensatz je Batterie, auf derselben Plattform, auf der später dein Digitaler Produktpass läuft.

Rechtsgrundlage Verordnung (EU) 2023/1542 Art. 77, Anhang XIII, Anhang VI Teil C
Gilt seit 18. Februar 2027 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen
Wen es trifft Wer die Batterie in Verkehr bringt nicht der Betrieb, der die Zelle liefert
Was du brauchst Einen Datensatz je Batterie öffentlich und rollenbasiert zugänglich, über QR abrufbar
200+ Unternehmenskunden
300 Mio. DPP-Zugriffe pro Monat
12 Branchen im Einsatz

Antwort in einem Werktag

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Dauert 2 Minuten. In der Demo gehen wir an einem Batterie-Beispiel entlang.

Kostenlos Unverbindlich Kein Sales-Pitch
DIN EN ISO/IEC 27001:2024 zertifiziertDIN EN ISO 9001:2015 zertifiziertDSGVO-konform, EU-Hosting

Im Einsatz bei

B&W International Logo_Seine COR KEUCO Logo_STIHL Logo_OVIBELL

Verordnung (EU) 2023/1542

Der Batteriepass wird am 18. Februar 2027 Pflicht. Was das konkret bedeutet

Kapitel IX der EU-Batterieverordnung regelt, welche Daten zu einer Batterie vorliegen müssen und wie sie erreichbar sind. Vier Punkte daraus solltest du kennen, bevor du ein Projekt aufsetzt, jeder mit der Fundstelle, aus der er stammt.

01

Ohne Pass geht die Batterie nicht in den Markt

Ab dem 18. Februar 2027 muss jede LMT-Batterie, jede Industriebatterie mit mehr als 2 kWh und jede Elektrofahrzeugbatterie über eine elektronische Akte verfügen. Erfasst ist beides: in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen. Batterien, die vorher in Verkehr gebracht wurden, sind nicht rückwirkend betroffen.

Art. 77 Abs. 1

02

Der Pass hängt am QR-Code auf der Batterie

Ab demselben Datum trägt jede Batterie einen QR-Code, über den der Pass abrufbar ist. Er ist mit einer individuellen Kennung verknüpft, die der Wirtschaftsakteur vergibt und die den ISO/IEC-15459-Normen entsprechen muss. Der Code gehört sichtbar, lesbar und dauerhaft auf die Batterie. Nur wenn Art und Größe das nicht zulassen, darf er auf Verpackung und Begleitunterlagen.

Art. 13 Abs. 6 und 7, Art. 77 Abs. 3, Anhang VI Teil C

03

Die Angaben müssen dauerhaft aktuell bleiben

Der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt, stellt sicher, dass die Informationen korrekt, vollständig und auf dem aktuellen Stand sind. Er darf andere schriftlich beauftragen, in seinem Namen zu handeln. Die Ausführung ist delegierbar, die Verantwortung nicht.

Art. 77 Abs. 4

04

Second Life erzeugt einen neuen Pass, keine Kopie

Wird eine Batterie zur Wiederverwendung vorbereitet, umgenutzt oder wiederaufgearbeitet, braucht sie einen neuen Batteriepass, der mit dem Pass oder den Pässen der ursprünglichen Batterien verknüpft ist. Die Verantwortung geht auf den über, der sie erneut in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. Nach dem Recycling endet der Batteriepass.

Art. 77 Abs. 7 und 8

Zwei Sätze, die wir in Gesprächen regelmäßig hören

Wir fangen an, wenn die delegierten Rechtsakte da sind

Dann fängst du spät an. Der delegierte Rechtsakt zur CO2-Berechnungsmethodik für Elektrofahrzeugbatterien ist bis heute nicht erlassen, der Entwurf liegt seit April 2024. Die Passpflicht hängt nicht daran: Artikel 77, Anhang XIII und die QR-Pflicht stehen seit 2023 fest. Wer auf den CO2-Akt wartet, wartet auf etwas anderes als das, was am 18. Februar 2027 greift.

Bis das EU-Register steht, haben wir Zeit

Das Register steht. Die EU-Kommission hat es am 20. Juli 2026 in Betrieb genommen. Wer eine Batterie in Verkehr bringt, muss die individuelle Kennung dort hochladen. Rechtsgrundlage ist Art. 77 Abs. 10 der Batterieverordnung, der auf das Register nach Art. 13 der Ökodesign-Verordnung verweist. Ein eigenes Batteriepass-Register gibt es nicht.

Von zwei Rechtsakten zu einer Datenbasis

Batteriepass

Die Batterieverordnung fragt nach der Batterie: Zusammensetzung und kritische Rohstoffe, CO2-Fußabdruck, Leistung und Haltbarkeit, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, Kreislauf und Status. Pflicht ab dem 18. Februar 2027.

ESPR und Digitaler Produktpass

Die Ökodesign-Verordnung stellt dieselbe Art von Fragen für weitere Produktgruppen. Der Batteriepass stammt aus einem eigenen Rechtsakt, ist aber der erste Produktpass, der verpflichtend wird. Seine individuelle Kennung läuft in dasselbe EU-Register wie alle künftigen Produktpässe.

Zwei Rechtsakte, ein Register, ein Produkt. Wer den Batteriepass als Einzellösung baut, baut dasselbe Fundament ein zweites Mal. Genau da setzen wir an.

Der Narravero-Ansatz

Ein Datensatz je Batterie, in dem jede Änderung nachvollziehbar bleibt

Modelldaten pflegst du einmal, die Daten zur einzelnen Batterie kommen laufend aus den angebundenen Systemen dazu. Ändert sich Zellchemie, Lieferant oder Produktionsstandort, entsteht ein neuer Versionsstand, und die bisherigen bleiben erhalten. Wird eine Batterie später umgenutzt, entsteht daraus ein neuer Pass mit Verknüpfung zum Vorgänger, so wie es die Verordnung verlangt. Der Einstieg läuft über eine erste Batteriefamilie, nicht über das ganze Portfolio.

Batterie-Datensatz Version 3, freigegeben

IND-2291 Industriebatterie 12,4 kWh

Individuelle Kennung
nach ISO/IEC 15459
Kategorie
Industriebatterie über 2 kWh
Datenkategorien
Anhang XIII Nr. 1 bis 4
Nachweise
6, alle gültig
Status
unverändert
Öffentlicher Pass über QRMarktaufsicht und notifizierte StellenBerechtigtes InteresseKennung im EU-Register
Beispieldarstellung. Vier Informationsblöcke nach Anhang XIII, ausgespielt in drei Zugriffsstufen nach Art. 77 Abs. 2.

Datenmodell

Jede Batterie bekommt eine eindeutige Kennung und einen auswertbaren Datensatz statt eines PDF-Ordners.

  • Individuelle Kennung und Versionsstand je Batterie
  • Modelldaten und Einzelbatteriedaten getrennt geführt
  • Drei Zugriffsstufen nach Art. 77 Abs. 2 abgebildet
  • Statuswechsel zu umgenutzt oder wiederaufgearbeitet abbildbar

Datenträger

Der Zugriff läuft über den Code an der Batterie, den ganzen Lebenszyklus lang, auch beim Kunden im Feld.

  • QR-Code nach Anhang VI Teil C, Kennung nach ISO/IEC 15459
  • Rollenbasierter Zugriff je Empfängergruppe
  • Offene Standards und GS1 Digital Link statt Anbieterbindung
  • 300 Mio. Zugriffe pro Monat im Feld erprobt

Nachweisführung

Deine Systeme liefern über offene, API-basierte Schnittstellen, unter anderem aus ERP- und SAP-Landschaften.

  • Anbindung von BMS-Datenquellen, ERP, PLM und QM
  • Prüfberichte und Zertifikate am richtigen Versionsstand
  • Neue Pflichtfelder erzwingen keine Migration bestehender Datensätze
  • Maschinenlesbarer Export für Audit und Marktaufsicht

Was am Ende zusammenkommen muss

Kennung + Version Modelldaten Materialien CO2-Angaben Leistungsdaten Sorgfaltspflichten Nachweise Status

Fehlt ein Glied, ist der Pass unvollständig. Die meisten Projekte scheitern dabei nicht an der Technik, sondern an der Frage, welches System für welches Feld die verlässliche Quelle ist.

Arbeitsteilung LCA-Studien und CO2-Berechnung, Zell- und Transportprüfungen wie UN 38.3, Audits zu den Sorgfaltspflichten, Rücknahmesysteme und Rechtsberatung bleiben bei deinen Prüfstellen, Dienstleistern und Beratern. Wir liefern die Datenbasis, in der ihre Ergebnisse landen und abrufbar bleiben.

Am schnellsten verstehst du das an einer Batterie aus deinem eigenen Portfolio.

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Produktbeweis

So sieht ein Batteriepass aus, wenn er fertig ist

Kein Mockup, sondern ein anonymisierter Pass aus der Plattform. Scanne den Code mit dem Smartphone oder öffne ihn im Browser. So greifen später auch Marktaufsicht, notifizierte Stellen und Personen mit berechtigtem Interesse zu, jeweils auf der Stufe, die ihnen zusteht.

Touchpoint Batterie-Case
QR_Beispiel-Batteriepass_VOLTERRA

Anonymisierter Batteriepass, live

Was hier zu sehen ist, ist die öffentliche Ebene: erreichbar über den Code an der Batterie, ohne App und ohne Login. Die geschützten Stufen liegen dahinter und werden erst nach Authentifizierung ausgespielt.

Beispiel-Batteriepass öffnen

Aus dem Feld

SEINE Batteriesysteme: angefangen, als bis zur Frist noch Jahre Zeit waren

SEINE Batteriesysteme hat 2023 mit dem Aufbau des digitalen Batteriepasses begonnen. Der Auslöser war nicht der Stichtag, sondern die Frage, was sich mit sauber strukturierten Produktdaten im eigenen Prozess machen lässt.

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Batteriepass und Produktdatenblatt

Warum dein Datenblatt den Batteriepass nicht ersetzt, auch wenn alle Werte darin stehen

In den meisten Unternehmen liegen die Angaben, die die Verordnung verlangt, längst vor: im Datenblatt, im Prüfbericht, im Sicherheitsdatenblatt. Das Muster ist eingespielt und für seinen Zweck richtig. Nur stellt die Batterieverordnung eine andere Frage.

Wofür ein Datenblatt gebaut ist Was der Batteriepass verlangt
Bezugsobjekt Wofür ein Datenblatt gebaut istModell- oder chargenbezogen. Ein Dokument je Typ, gültig für alles, was aus der Serie kommt. Was der Batteriepass verlangtModell- und batteriebezogen. Anhang XIII trennt ausdrücklich zwischen Angaben zum Batteriemodell und Daten zur einzelnen Batterie, inklusive Zustand und Statuswechsel.
Ergebnis Wofür ein Datenblatt gebaut istEin Dokument. Am Ende steht ein PDF, das ein Mensch liest. Was der Batteriepass verlangtEin Datensatz. Maschinenlesbar, über den QR-Code an der Batterie abrufbar, mit gestuftem Zugriff für Öffentlichkeit, Marktaufsicht, notifizierte Stellen und Personen mit berechtigtem Interesse.
Takt Wofür ein Datenblatt gebaut istBei Produktänderung, im Zweifel einmal je Modellgeneration. Was der Batteriepass verlangtLaufend. Die Angaben müssen korrekt, vollständig und auf dem aktuellen Stand sein, solange die Batterie im Umlauf ist. Umnutzung erzeugt einen neuen Pass mit Verknüpfung zum Vorgänger, erst mit dem Recycling wird er gelöscht.

Die Verordnung sagt es selbst

Anhang XIII verlangt in Nummer 4 Daten zur einzelnen Batterie, nicht zum Modell: Zustandswerte, Ladezyklen, negative Ereignisse und den Status als unverändert, umgenutzt, wiederverwendet, wiederaufgearbeitet oder Altbatterie. Ein Dokument, das für eine ganze Serie gilt, kann das nicht abbilden.

Verordnung (EU) 2023/1542, Anhang XIII Nr. 4 in Verbindung mit Art. 77 Abs. 2

Die Frage, die du dir stellen solltest

Trägt die Datenbasis, die du jetzt für den Batteriepass aufbaust, später auch den Digitalen Produktpass nach ESPR für deine übrigen Produkte? Wenn nicht, baust du dasselbe Fundament ein zweites Mal, und das zweite Mal unter demselben Zeitdruck.

Was vor einer Demo meistens gefragt wird

Welche Batterien brauchen einen Batteriepass?

LMT-Batterien für leichte Verkehrsmittel, Industriebatterien mit mehr als 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterien, die ab dem 18. Februar 2027 in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Die Kapazitätsschwelle von 2 kWh gilt nur für Industriebatterien, nicht für LMT- und EV-Batterien. Wichtig für alle anderen: Gerätebatterien, Starterbatterien und Industriebatterien bis einschließlich 2 kWh brauchen keinen Batteriepass. Einen QR-Code müssen sie ab demselben Datum aber tragen, und darüber die vorgeschriebenen Kennzeichnungsinformationen, die EU-Konformitätserklärung und die Altbatterieinformationen zugänglich machen (Art. 13 Abs. 6).

Wir kaufen Zellen zu und konfektionieren nur. Sind wir überhaupt zuständig?

Im Regelfall ja, wenn du die fertige Batterie selbst in Verkehr bringst oder in Betrieb nimmst. Verantwortlich ist der Wirtschaftsakteur, nicht der Betrieb, der die Zelle liefert. Er muss sicherstellen, dass die Angaben korrekt, vollständig und auf dem aktuellen Stand sind, und kann andere schriftlich beauftragen, in seinem Namen zu handeln. Die Ausführung ist damit delegierbar, die Verantwortung bleibt bei dir (Art. 77 Abs. 4). Bei reiner Lohnfertigung oder Private-Label-Konstellationen ist die Rolle im Einzelfall zu prüfen.

Was ist mit Batterien, die vorher schon in Verkehr gebracht wurden?

Die Pflicht knüpft an das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme ab dem 18. Februar 2027 an. Für Batterien, die davor in Verkehr gebracht wurden, sieht die Verordnung keine rückwirkende Passpflicht vor. Achtung bei Lagerbeständen: Entscheidend ist nicht das Produktionsdatum, sondern wann die einzelne Batterie tatsächlich in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird. Ware, die vor dem Stichtag bereits auf dem Unionsmarkt bereitgestellt wurde, ist dabei anders zu bewerten als Lagerware, die noch beim Hersteller oder Importeur liegt.

Die CO2-Methodik ist noch nicht final. Sollten wir warten?

Nein. Der ausstehende Rechtsakt betrifft die Berechnung des CO2-Fußabdrucks, nicht die Passpflicht selbst. Die läuft am 18. Februar 2027 unabhängig davon an. Das Datenmodell ist so gebaut, dass eine spätere Konkretisierung als Ausbau eines bereits angelegten Datenbereichs ankommt und keinen Neuaufbau erzwingt. Wer wartet, verliert vor allem die Zeit für die Datenklärung, und die ist erfahrungsgemäß der eigentliche Engpass.

Was ist die DIN DKE SPEC 99100 und müssen wir uns daran halten?

Eine DIN DKE SPEC aus dem Jahr 2025, entstanden im PAS-Verfahren. Sie ordnet die Datenattribute des Batteriepasses in sieben Cluster und ist damit eine brauchbare Arbeitsgrundlage. Sie ist aber weder Norm noch Vornorm und begründet keine Konformitätsvermutung. Verpflichtend ist Anhang XIII der Verordnung. Wir orientieren uns an der SPEC, ohne sie mit dem Gesetz zu verwechseln.

Ist das eine eigene Batteriepass-Software oder Teil eurer Plattform?

Teil der Plattform. Batteriedaten liegen im selben Datenmodell wie deine übrigen Produktdaten, nicht in einem separaten Werkzeug daneben. Praktisch heißt das: dieselben Rollen, dieselben Schnittstellen, ein Betriebsmodell statt zwei.

Wie kommen unsere BMS-, ERP- und QM-Daten in den Pass?

Über offene, API-basierte Schnittstellen, unter anderem zu ERP- und SAP-Landschaften. Leistungs- und Zustandsdaten aus BMS-Quellen, Material- und Konstruktionsdaten aus ERP und PLM sowie Prüfberichte aus dem Qualitätsmanagement laufen in denselben Datensatz und werden dem richtigen Versionsstand zugeordnet. Der eigentliche Aufwand liegt nicht im Anbinden, sondern in der Klärung, welches Feld aus welchem System die verlässliche Quelle ist. Diese Klärung machen wir gemeinsam mit dir.

Was passiert mit dem Batteriepass bei Second Life und Recycling?

Wird eine Batterie zur Wiederverwendung vorbereitet, umgenutzt oder wiederaufgearbeitet, entsteht ein neuer Batteriepass, der mit dem Pass oder den Pässen der ursprünglichen Batterien verknüpft ist. Die Verantwortung geht auf den über, der sie erneut in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. Nach dem Recycling endet der Batteriepass (Art. 77 Abs. 7 und 8). Deshalb ist ein Datenmodell mit Versionsständen und Verknüpfungen kein Komfort, sondern Voraussetzung.

Frage nicht dabei? Sprich direkt mit uns →

Nächster Schritt

Sieh dir an, wie das in der Plattform aussieht

Das Gespräch führt jemand, der die Verordnung gelesen hat.

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  • Datensatz, Versionsstände und Zugriffsstufen im System
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