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PPWR-Lösung für alle, die nicht zweimal bauen wollen

Jede Verpackung, die du neu in den EU-Markt bringst, braucht eine Konformitätserklärung und die Nachweise dahinter. Wir bringen beides in eine digitale Verpackungsakte, auf derselben Plattform, auf der später dein Digitaler Produktpass läuft.

Rechtsgrundlage Verordnung (EU) 2025/40 Art. 15 und 16, Anhang VII
Gilt seit 12. August 2026 für alles, was neu in Verkehr geht
Wen es trifft Wer unter eigener Marke verkauft nicht den Betrieb, der die Verpackung herstellt
Was du brauchst Eine Akte je Verpackungstyp Konformitätserklärung, Nachweise, Änderungsstand
200+ Unternehmenskunden
300 Mio. DPP-Zugriffe pro Monat
12 Branchen im Einsatz

Terminvorschläge innerhalb eines Werktags

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Dauert 2 Minuten. In der Demo gehen wir an einem Beispiel aus deiner Branche entlang.

Kostenlos Unverbindlich Kein Sales-Pitch
DIN EN ISO/IEC 27001:2024 zertifiziertDIN EN ISO 9001:2015 zertifiziertDSGVO-konform, EU-Hosting

Im Einsatz bei

B&W International bonprix COR KEUCO KOINOR BEMER

Verordnung (EU) 2025/40

Die PPWR gilt seit dem 12. August 2026. Was das konkret bedeutet

Die Packaging and Packaging Waste Regulation regelt, welche Daten und Nachweise zu einer Verpackung vorliegen müssen, bevor sie neu in den EU-Markt geht. Vier davon greifen jetzt schon, jede mit dem Artikel, aus dem sie stammt.

01

Du darfst die Verpackung nicht neu in Verkehr bringen

Ohne durchgeführte Konformitätsbewertung und ausgestellte EU-Konformitätserklärung darf eine Verpackung seit dem 12. August 2026 nicht neu auf den EU-Markt. Ware, die bereits im Handel ist, bleibt davon unberührt.

Art. 15 Abs. 1 und 2, Art. 38, Art. 39

02

Die Marktüberwachung gibt dir zehn Tage

Auf begründete Anfrage musst du die technische Dokumentation elektronisch vorlegen, grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen. Wer die Unterlagen dafür erst bei seinen Lieferanten einsammelt, schafft das nicht.

Art. 15 Abs. 10

03

Bei Nichtkonformität musst du selbst handeln

Du bist verpflichtet, unverzüglich Konformität herzustellen und die Verpackung nötigenfalls vom Markt zu nehmen oder zurückzurufen. Die Entscheidung darüber liegt bei dir, nicht bei der Behörde.

Art. 15 Abs. 8 und 10

04

Ohne EPR-Registrierung keine Bereitstellung

Wer im jeweiligen Mitgliedstaat nicht registriert ist, darf dort grundsätzlich keine Verpackungen oder verpackten Produkte erstmals bereitstellen. Das gilt für jedes Land getrennt.

Art. 44 Abs. 2 und 4

Eine Sache, die derzeit größer gemacht wird, als sie ist

Seit dem 12. August gelten alle Anforderungen

Nein. Ab diesem Datum gelten Rollenmodell, Konformitätspflichten und Stoffbeschränkungen. Recyclingfähigkeit und Mindestrezyklat greifen ab 2030, die harmonisierte Kennzeichnung frühestens ab August 2028. Wer heute alles gleichzeitig löst, bindet Kapazität, die er 2028 braucht.

Wer den Stichtag nicht vorbereitet hat, ist damit nicht allein. Jetzt zählt beides: zügig anfangen und in der richtigen Reihenfolge umsetzen.

Von zwei Regulierungen zu einer Datenbasis

Der Narravero-Ansatz

Eine Akte je Verpackungstyp, in der jede Änderung nachvollziehbar bleibt

Ein Verpackungstyp, eine Akte. Ändert sich Material, Gewicht, Konstruktion oder das Werk deines Lieferanten, entsteht darin ein neuer Versionsstand, und die bisherigen bleiben erhalten. Die Akte wird einmal geführt und allen Produkten zugeordnet, die diese Verpackung verwenden, statt dieselben Nachweise in jedem betroffenen Produktdatensatz zu pflegen. Der Einstieg läuft über eine erste Verpackungsfamilie, nicht über das ganze Sortiment.

Verpackungsakte Version 4, freigegeben

VP-4821 Faltschachtel E-Welle

Komponenten
3
Materialien
Karton, Druckfarbe, Klebstoff
Gewicht gesamt
312 g
Nachweise
4, alle gültig
Verwendet in
128 Produkten
PPWR-NachweisEPR-MengenmeldungProdukt-DPP
Beispieldarstellung. Eine Akte je Verpackungstyp, mehrere regulatorische Ausgaben.

Datenmodell

Jeder Verpackungstyp bekommt eine eindeutige Identität und einen auswertbaren Datensatz statt eines Ordners.

  • Packaging ID, Typ und Versionsstand
  • Komponenten, Materialien und Einzelgewichte
  • Quelle, Methode, Gültigkeit und Freigabestatus
  • Änderungshistorie und betroffene Produkte

Datenträger

Unterliegt dein Produkt einer unionsrechtlichen Datenträgerpflicht, müssen Produkt- und Verpackungsinformationen über einen einzigen gemeinsamen Datenträger laufen und unterscheidbar bleiben.

  • Anforderung aus Art. 12 Abs. 5 PPWR
  • Derselbe Datenträger, der deinen Produkt-DPP trägt
  • Offene Standards statt Anbieterbindung
  • 300 Mio. Zugriffe pro Monat im Feld erprobt

Nachweisführung

Deine Systeme liefern über offene Schnittstellen, unter anderem REST und SAP. Was heute nur als Dokument vorliegt, wird strukturiert erfasst und dem richtigen Versionsstand zugeordnet.

  • Revisionsfeste Versionsstände je Änderung
  • Neue Pflichtfelder erzwingen keine Migration bestehender Datensätze
  • Rechte- und Vertraulichkeitssteuerung je Empfänger
  • Maschinenlesbarer Export für Audit und Behörde

Was am Ende zusammenkommen muss

Packaging ID + Version Komponenten Materialien Gewichte Nachweise Produkt / SKU Absatzmarkt Zeitraum + Menge

Diese Kette trägt zwei Aufgaben gleichzeitig: den Konformitätsnachweis für die Verpackung und die Mengenermittlung für deine EPR-Meldung.

Arbeitsteilung Lizenzierung und duale Systeme, Registrierung in LUCID und nationalen Registern, Abgabe der EPR-Meldung, Entsorgung und Rücknahme sowie Rechtsberatung bleiben bei deinem EPR-Dienstleister und deinen Beratern. Wir liefern die Datenbasis, aus der ihre Arbeit entsteht.

Am schnellsten verstehst du das an deiner eigenen Verpackung.

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Aus dem Feld

B&W International: eine Datenbasis, zwei Regulierungen

B&W International führt seine Produktdaten heute über die Narravero-Plattform und setzt die Verpackungsdaten für die PPWR auf derselben Basis auf. Kein zweites System und keine spätere Zusammenführung.

Wir haben den Produktpass nicht als Pflichtübung aufgesetzt, sondern als Datenbasis. Dass jetzt die Verpackungsdaten für die PPWR in dieselbe Struktur laufen, war deshalb kein neues Projekt, sondern ein weiterer Datensatz.
Dirk Uhlenbrock, Geschäftsführer B&W International Dirk Uhlenbrock
Geschäftsführer B&W International

PPWR und Digitaler Produktpass

Warum deine Verpackungsdaten in den Produktpass gehören und nicht in den Nachhaltigkeitsbericht

Verpackungsdaten sind produktbezogen, nicht unternehmensbezogen. In vielen Unternehmen werden sie trotzdem über die jährliche Nachhaltigkeitsabfrage erhoben. Das Muster ist eingespielt und für seinen Zweck richtig. Nur stellt die PPWR eine andere Frage.

Wofür eine Jahresabfrage gebaut ist Was die PPWR verlangt
Bezugsobjekt Wofür eine Jahresabfrage gebaut istUnternehmensbezogen. Ein Fragebogen je Gesellschaft, konsolidiert zu einem Bericht. Was die PPWR verlangtProduktbezogen. Eine Akte je Verpackungstyp. Du verpackst nicht die Firma, du verpackst viele Produkte mit vielen verschiedenen Verpackungen.
Ergebnis Wofür eine Jahresabfrage gebaut istEin Dokument. Am Ende steht ein Bericht, den ein Mensch liest. Was die PPWR verlangtEin Datensatz. Maschinenlesbar, versioniert, anschlussfähig an den Datenträger des verpackten Produkts.
Takt Wofür eine Jahresabfrage gebaut istEinmal im Berichtsjahr, mit Stichtag. Was die PPWR verlangtLaufend. Neuer Lieferant, anderes Material, anderer Produktionsstandort: Jede Änderung erzeugt einen neuen Versionsstand in der Akte. Dazu die nächsten Stufen der Verordnung: Kennzeichnung ab 2028, Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil ab 2030.

Die Verordnung sagt es selbst

Erwägungsgrund 70 der PPWR sieht genau das vor: Unterliegt das verpackte Produkt der Ökodesign-Verordnung oder anderem Unionsrecht mit DPP-Pflicht, soll dieser Digitale Produktpass auch für die Bereitstellung der einschlägigen Verpackungsinformationen verwendet werden.

Verordnung (EU) 2025/40, Erwägungsgrund 70 und Art. 12 Abs. 5

Die Frage, die du dir stellen solltest

Trägt dieselbe Datenbasis später auch den Produktpass nach ESPR und, falls für deine Produkte relevant, den Batteriepass? Wenn nicht, baust du dasselbe Fundament sehr zeitnah ein zweites Mal.

Wer Verpackungsdaten sammelt, sammelt sie nicht für einen Bericht, sondern für ein Produkt, das in einem Regal steht und irgendwann zurückkommt. Das ist eine andere Aufgabe als eine Jahresabfrage, und sie hört nicht auf, wenn die Frist vorbei ist.
Thomas Rödding präsentiert DPP Hose Thomas Rödding
CEO Narravero. Co-Chair im CEN-CENELEC JTC 24, Vice Chairman bei DIN.

Was vor einer Demo meistens gefragt wird

Wir lassen unter eigener Marke verpacken. Sind wir überhaupt zuständig?

Im Regelfall ja. Zuständig ist, wer die Verpackung oder das verpackte Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke entwickeln oder herstellen lässt. Der Betrieb, der die Verpackung physisch produziert, ist Lieferant und muss dir die Unterlagen aushändigen, trägt die Pflicht aber nicht. Für Kleinstunternehmen und einige Sonderkonstellationen gilt eine abweichende Zuordnung.

Ist das eine eigene PPWR-Software oder Teil eurer Plattform?

Teil der Plattform. Verpackungsdaten liegen im selben Datenmodell wie deine Produktdaten, nicht in einem separaten Werkzeug daneben. Genau daraus entsteht der Vorteil: Was du für die PPWR aufbaust, trägt später den Digitalen Produktpass, ohne dass dieselben Daten ein zweites Mal erhoben werden.

Wie kommen die Daten unserer Lieferanten in die Plattform?

Deine eigenen Systeme liefern über offene Schnittstellen, unter anderem REST und eine bestehende SAP-Integration. Unterlagen, die heute als Prüfbericht, Zeichnung oder Tabelle vom Lieferanten kommen, werden strukturiert erfasst und dem richtigen Verpackungstyp und Versionsstand zugeordnet.

Was muss unsere IT dafür bereitstellen?

Für den Start: die Quellsysteme benennen und den Zugriff freigeben. Der eigentliche Aufwand liegt nicht im Anbinden, sondern in der Klärung, welches Feld aus welchem System die verlässliche Quelle ist. Diese Klärung machen wir mit dir gemeinsam, delegierbar ist sie nicht.

Wie lange dauert es, bis die erste Akte steht?

Der Aufwand liegt nicht im Anbinden, sondern in der Klärung, welches Feld aus welchem System die verlässliche Quelle ist. Ist das für eine erste Verpackungsfamilie geklärt, entsteht dabei eine Vorlage, über die der Rest läuft. Die Dauer hängt deshalb an der Zahl deiner Quellsysteme, nicht an der Zahl deiner Verpackungen.

Wir haben den Stichtag nicht vorbereitet. Wie schlimm ist das?

Unangenehm, aber kein Notfall. Betroffen sind Verpackungen, die du neu in Verkehr bringst, nicht dein Lagerbestand. Kritisch wird es, wenn die Marktüberwachung anfragt und die technische Dokumentation nicht innerhalb von zehn Tagen vorliegt.

Wo liegen unsere Daten?

In der EU. Für die Veröffentlichung hält Narravero eine eigene Kopie der freigegebenen Daten, weil die Abrufe von außen kommen, sobald ein Datenträger im Feld ist, in Größenordnungen, für die PIM-, PLM- und ERP-Systeme nie gebaut wurden. Was du nicht freigibst, wird nicht kopiert und nicht veröffentlicht.

Brauchen wir jetzt einen QR-Code auf der Verpackung?

Nein. Für die allgemeine Verpackungskennzeichnung schreibt die PPWR keinen QR-Code vor. Verpflichtend wird ein digitaler Datenträger nur in Sonderfällen, etwa bei bestimmten wiederverwendbaren Verpackungen nach Art. 12 Abs. 2, und dort erst zu einem Zeitpunkt, der frühestens im Februar 2029 liegt.

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Nächster Schritt

Sieh dir an, wie das in der Plattform aussieht

Das Gespräch führt jemand, der die Verordnung gelesen hat.

Plattform kennenlernen

Demo der Narravero-Plattform

Du siehst an einer echten Verpackungsakte, wie Daten, Nachweise und Konformitätserklärung zusammenlaufen. 30 Minuten, an einem Beispiel aus deiner Branche.

  • Verpackungsakte, Versionsstände und Nachweise im System
  • Export für technische Dokumentation und EPR-Mengen
  • Einordnung deines Anwendungsfalls
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