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Grundlagen · EU-Regulatorik 2026

EmpCo-Richtlinie: Was Hersteller jetzt belegen und liefern müssen

Seit dem 27. September 2026 gelten neue Regeln für Umweltaussagen und neue Informationspflichten zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Software-Updates. Die Pflicht liegt beim Händler, die Informationen kommen vom Hersteller.

Die EmpCo-Richtlinie gilt in Deutschland seit dem . Die meisten Ratgeber lesen sie vor allem als schärfere Regel gegen irreführende Umweltaussagen und bestimmte Greenwashing-Praktiken. Das stimmt, greift für Hersteller aber zu kurz. Für sie steckt die größere Aufgabe aber im zweiten Teil: Informationen zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Software-Updates müssen vor dem Kauf beim Verbraucher ankommen, im Online-Shop genauso wie im Laden. Weitergeben kann sie der Handel nur, wenn du sie ihm lieferst. Eine allgemeine gesetzliche Lieferpflicht für Hersteller schafft EmpCo dabei nicht, der Druck entsteht über den Handel.

Damit wird EmpCo zu einer Produktdaten-Aufgabe. Jede Umweltaussage braucht eine belastbare, zur Aussage passende Grundlage mit klarem Geltungsbereich und Gültigkeit. Jede vorvertragliche Information braucht eine verlässliche Quelle pro Modell, die sich sauber an Händler, Marktplätze und Servicepartner weitergeben lässt. Die meisten Unternehmen haben diese Daten schon, nur verteilt auf Produktentwicklung, Qualitätssicherung, Nachhaltigkeit, Recht, Service und Vertrieb.

Dieser Guide ordnet die deutsche Rechtslage ein, trennt die beiden Säulen der Richtlinie sauber voneinander und zeigt, wie du EmpCo als Datenstruktur aufsetzt, die du für den Digitalen Produktpass und die Ökodesign-Verordnung wiederverwenden kannst.

Was ist die EmpCo-Richtlinie?

Die EmpCo-Richtlinie ist die Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel. Der Kurzname steht für Empowering Consumers. Sie ist am in Kraft getreten und ändert zwei bestehende EU-Richtlinien: die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) und die Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU).

Aus diesen zwei Änderungen ergeben sich die zwei Säulen der Richtlinie. Die erste regelt, welche Umweltaussagen ein Unternehmen gegenüber Verbrauchern machen darf und wie es sie belegen muss. Die zweite regelt, welche vorvertraglichen Informationen Verbraucher vor dem Kauf erhalten müssen, vor allem zu Gewährleistung, Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Software-Updates.

Als Richtlinie gilt EmpCo nicht unmittelbar. Jeder Mitgliedstaat musste sie bis zum in nationales Recht übertragen. Ab dem 27. September 2026 wenden alle Mitgliedstaaten die neuen Regeln an. Für dich als Hersteller zählt deshalb nicht der Richtlinientext allein, sondern das nationale Recht in jedem Land, in dem du verkaufst.

EmpCo und die Green Claims Directive

Die beiden werden oft verwechselt. Die Green Claims Directive war als zweiter Baustein gedacht, der detaillierte Methoden für die Begründung und Prüfung von Umweltaussagen vorschreiben sollte. Die EU-Kommission hat im Juni 2025 angekündigt, den Vorschlag zurückziehen zu wollen. Formell zurückgezogen ist er nicht, die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat liegen aber still (Stand: September 2026). Für dich bedeutet das: Die verbindlichen Regeln für Umweltaussagen kommen derzeit ausschließlich aus EmpCo und ihrer nationalen Umsetzung. Einen fest vorgeschriebenen Prüfprozess gibt es nicht, die Beweislast für die Richtigkeit deiner Aussagen trägst du trotzdem.

Kernpunkt: EmpCo regelt zweierlei: was du über die Umweltwirkung deiner Produkte sagen darfst und welche Produktinformationen Verbraucher vor dem Kauf bekommen müssen.

EmpCo in Deutschland: die Rechtslage seit 27. September 2026

Deutschland hat die EmpCo-Richtlinie mit zwei Gesetzen umgesetzt, passend zu den zwei Säulen. Wer nur das UWG im Blick hat, übersieht die Hälfte der Pflichten.

GesetzVerkündetWas es regeltWo es steht
Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb19. Februar 2026Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel, Vergleiche, Praktiken der geplanten ObsoleszenzUWG, insbesondere die „Schwarze Liste“ im Anhang zu § 3 Abs. 3
Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts5. Februar 2026Vorvertragliche Informationen zu Gewährleistung, Haltbarkeitsgarantie, Software-Updates und Reparierbarkeit§ 312d BGB, Art. 246 und 246a EGBGB

Beide Gesetze gelten seit dem 27. September 2026. Ergänzt werden sie durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Sie legt EU-weit einheitlich fest, wie die harmonisierte Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung und das harmonisierte Label für Haltbarkeitsgarantien aussehen. Als Verordnung gilt sie unmittelbar, ebenfalls ab dem 27. September 2026.

26.03.2024

Richtlinie (EU) 2024/825 tritt in Kraft

05.02.2026

Umsetzung im BGB und EGBGB verkündet

19.02.2026

UWG-Änderungsgesetz verkündet

27.03.2026

Frist für die nationale Umsetzung

27.09.2026

Anwendung in allen Mitgliedstaaten

Altbestände: keine Abverkaufsfrist, aber eine Sonderregel

Eine echte Abverkaufsfrist gibt es nicht, der Bundestag hielt sie für unionsrechtlich ausgeschlossen. Stattdessen hat er am , drei Tage vor dem Stichtag, einen neuen § 15b UWG beschlossen. Die Regel war bei Redaktionsschluss noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet, maßgeblich ist der verkündete Wortlaut. Nach dem beschlossenen Text sollen Unterlassungsansprüche wegen EmpCo-Verstößen bei Waren, die vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden, nur unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit durchgesetzt werden können. Abgewogen werden unter anderem die Schwere des Verstoßes, deine bisherigen Compliance-Anstrengungen, die Kosten der Beseitigung und die Umweltfolgen einer Vernichtung. Die Regel ist nach bisherigem Stand auf zwei Jahre bis September 2028 befristet.

Wichtig für die Zeit bis zur Verkündung: EmpCo gilt seit dem 27. September 2026, § 15b UWG dagegen erst, wenn er verkündet und in Kraft ist. Der Bundesrat hatte das Gesetz bei Redaktionsschluss noch nicht behandelt. Bis dahin können Mitbewerber und Verbände auch Altbestände ohne die besondere Abwägung abmahnen. Ob die Regel später auf solche Fälle zurückwirkt, ist offen.

Ein sicherer Hafen ist das nicht. Nach den bisherigen Einordnungen sind Websites, Social Media, Online-Werbung und gedruckte Werbemittel nicht erfasst und müssen seit dem Stichtag konform sein. Ob die Regel vor dem Europarecht Bestand hat, ist offen. Für Bestandsware heißt das: Risiken bewerten, dokumentieren, was du bereits korrigiert hast, und kritische Aussagen trotzdem überkleben oder am Verkaufsort richtigstellen.

Wer durchsetzt und was es kostet

EmpCo wird in Deutschland vor allem privat durchgesetzt. Mitbewerber, Wettbewerbsverbände und Verbraucherverbände können abmahnen, Unterlassung verlangen und einstweilige Verfügungen beantragen. Daneben kennt § 19 UWG Bußgelder, allerdings nur für weitverbreitete Verstöße, auch mit Unions-Dimension, die im Rahmen einer koordinierten EU-Durchsetzungsmaßnahme verfolgt werden. Bei Unternehmen mit mehr als 1,25 Millionen Euro Jahresumsatz reicht der Rahmen dann bis zu 4 % des in der EU erzielten Jahresumsatzes, sonst bis 50.000 Euro. Umweltaussagen und Garantieangaben sind sichtbar und leicht zu prüfen. Wer eine abmahnfähige Aussage auf der Verpackung hat, hat sie meist auf tausenden Produkten.

Kernpunkt: In Deutschland sitzen die Claim-Regeln im UWG, die Informationspflichten im BGB und EGBGB. Beide gelten seit 27. September 2026, für Altbestände gibt es nur eine eng begrenzte Sonderregel.

EmpCo in Zahlen

27.09.2026

Anwendung der nationalen Umsetzung in allen EU-Mitgliedstaaten (Richtlinie (EU) 2024/825, Art. 4)

2

deutsche Umsetzungsgesetze: UWG für Aussagen, BGB und EGBGB für Informationspflichten

> 2 Jahre

Garantiedauer, ab der das harmonisierte Garantie-Label greift (DVO (EU) 2025/1960)

7

neue Tatbestände zu geplanter Obsoleszenz auf der Schwarzen Liste

bis 4 %

des EU-Jahresumsatzes als Bußgeld, nur bei weitverbreiteten Verstößen in koordinierten EU-Verfahren (§ 19 UWG)

09/2028

geplantes Ende der Sonderregel für Altbestände, die Websites und Werbemittel nicht erfasst (§ 15b UWG, beschlossen)

Kernpunkt: Die Regeln gelten bereits. Online-Aussagen und fehlende Informationen sind ab sofort ein Risiko, Altbestände nur eingeschränkt geschützt.

Die zwei Säulen der EmpCo-Richtlinie

Beide Säulen haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen, Adressaten und Risiken. Sie laufen aber an derselben Stelle zusammen: bei den Daten zu einem konkreten Produkt.

01

Umweltaussagen und Siegel

Was du über die Umweltwirkung deiner Produkte oder deines Unternehmens sagen darfst, wie du es belegst und welche Siegel zulässig sind. Grundlage: UWG. Betrifft jede kommerzielle Kommunikation, von der Verpackung bis zur Social-Media-Kampagne.

02

Informationen vor dem Kauf

Welche Angaben zu Gewährleistung, Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Software-Updates Verbraucher vor Vertragsschluss erhalten. Grundlage: BGB und EGBGB. Verpflichtet ist der Verkäufer, die Informationen kommen vom Hersteller.

Wer die Säulen vermischt, trifft falsche Entscheidungen. Die erste ist ein Risiko für Marketing und Legal: Jede zu weit gehende Aussage kann abgemahnt werden. Die zweite ist eine Lieferaufgabe für Produktmanagement, Service und Vertrieb: Der Handel braucht belastbare Daten pro Modell, sonst kann er seine Pflichten nicht erfüllen. Auf dieser zweiten Säule liegt der Schwerpunkt dieses Guides, weil sie in den meisten Einordnungen zu kurz kommt.

Kernpunkt: Säule eins verlangt, dass Aussagen belegbar sind. Säule zwei verlangt, dass Informationen rechtzeitig beim Verbraucher ankommen. Beide hängen an denselben Produktdaten.

Umweltaussagen und Siegel: was nicht mehr geht und was du belegen musst

EmpCo verschärft die Regeln für Umweltaussagen auf zwei Wegen. Einige Praktiken landen auf der „Schwarzen Liste“ und sind damit ohne Einzelfallprüfung unzulässig. Andere gelten als irreführend, wenn bestimmte Voraussetzungen fehlen. Die folgende Übersicht zeigt die Fälle, die für Hersteller am häufigsten relevant sind.

FallBeispielWas jetzt giltWas du dokumentieren musst
Allgemeine Umweltaussage„umweltfreundlich“, „grün“, „klimafreundlich“Unzulässig, wenn du keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kannst, etwa über das EU-Umweltzeichen oder ein amtlich anerkanntes Typ-I-UmweltzeichenNachweis der Umweltleistung, Bezug zur konkreten Aussage, Gültigkeit
Aussage über das ganze Produkt oder Unternehmen„nachhaltige Kollektion“, obwohl nur das Material recycelt istUnzulässig, wenn die Aussage nur einen Teilaspekt betrifftGeltungsbereich: für welche Produkte, Bestandteile oder Standorte der Nachweis gilt
Aussagen auf Basis von Kompensation„klimaneutral“ durch ZertifikatekaufUnzulässig, wenn die behauptete neutrale oder positive Wirkung des Produkts auf Kompensation beruhtTrennung zwischen Reduktion am Produkt und Kompensation, Kommunikationskontext
Zukunftsbezogene Aussage„bis 2030 klimaneutral“Irreführend ohne klare, öffentlich einsehbare Verpflichtungen, realistischen Umsetzungsplan mit messbaren Zielen und regelmäßige Prüfung durch einen unabhängigen externen SachverständigenPlan, Zwischenziele, Ressourcen, Prüfberichte und deren Veröffentlichung, Statushistorie
Nachhaltigkeitssiegeleigenes „Eco-Label“ der MarkeNur zulässig, wenn es auf einem Zertifizierungssystem mit Drittüberwachung beruht oder staatlich festgesetzt istZertifizierungssystem, Kriterien, Zertifikatsinhaber, Geltungsbereich, Gültigkeit
Nachhaltigkeitsvergleich„30 % weniger CO₂ als vergleichbare Produkte“Verbraucher müssen Methode, verglichene Produkte und Aktualisierung nachvollziehen könnenVergleichsmethode, Vergleichsgruppe, Datenstand
Haltbarkeit und Obsoleszenz„hält ein Leben lang“, verschwiegene Update-FolgenSieben neue Tatbestände der Schwarzen Liste zu Haltbarkeit, Reparatur, Software-Updates und Verbrauchsmaterial, etwa falsche Angaben zu Lebensdauer oder ReparierbarkeitBelegte Angaben zu Haltbarkeit, Reparatur und Updates pro Modell

Was sich in der Praxis ändert

Der eigentliche Wechsel ist nicht die einzelne Verbotsnorm, sondern die Beweislogik. Bisher wurde eine Umweltaussage im Streitfall geprüft. Jetzt muss der Nachweis vorliegen, bevor die Aussage veröffentlicht wird, und er muss genau zu dem passen, was die Aussage verspricht. Ein Zertifikat für ein Material deckt keine Aussage über ein ganzes Produkt. Ein Prüfbericht von 2023 deckt keine Aussage für die Kollektion 2027.

Das ist eine Frage der Datenhaltung. In Projekten sehen wir regelmäßig, dass Zertifikate im Einkauf liegen, Prüfberichte in der Qualitätssicherung und die Freigabe der Aussage per E-Mail im Marketing. Solange diese drei Dinge nicht einem Produkt, einem Geltungsbereich und einem Gültigkeitszeitraum zugeordnet sind, lässt sich im Ernstfall nicht belegen, warum eine Aussage zulässig war.

Kernpunkt: Jede Umweltaussage braucht eine belastbare Grundlage, die vor der Veröffentlichung vorliegt und in Umfang und Gültigkeit zur Aussage passt.

Informationen vor dem Kauf: Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Updates

Die zweite Säule kommt aus der Verbraucherrechte-Richtlinie. Ihr Ziel steht in Erwägungsgrund 25 der Richtlinie: Verbraucher sollen vor dem Kauf genauere Informationen über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten aller Warenarten erhalten. Die Pflicht trifft den Unternehmer, der an Verbraucher verkauft, also meist den Händler. Sie gilt online wie stationär: Art. 246a EGBGB regelt Fernabsatz und Verträge außerhalb von Geschäftsräumen, Art. 246 EGBGB den Verkauf im Laden.

InformationWann sie Pflicht istWer die Grundlage liefert
Harmonisierte Mitteilung zur gesetzlichen GewährleistungBei Kaufverträgen über Waren, hervorgehoben, mit der Mindestdauer von zwei Jahren. Ein Satz wie „Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte“ reicht nicht mehrHändler, Vorlage aus der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960
Harmonisiertes Label zur HaltbarkeitsgarantieWenn der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie gibt, die die ganze Ware ohne Zusatzkosten länger als zwei Jahre abdeckt, und diese Information bereitstelltHersteller
Mindestzeitraum für Software-UpdatesBei Waren mit digitalen Elementen, digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen, sofern Hersteller oder Anbieter die Information bereitstellenHersteller oder Anbieter
ReparierbarkeitswertWo er auf EU-Ebene festgelegt ist, derzeit bei Smartphones und TabletsHersteller
Ersatzteile, Reparaturanleitungen, ReparatureinschränkungenWenn kein EU-Reparierbarkeitswert gilt und der Hersteller die Information bereitstellt: Verfügbarkeit, geschätzte Kosten und Bestellweg für Ersatzteile, Verfügbarkeit von Reparatur- und Wartungsanleitungen, Einschränkungen der ReparaturHersteller
Umweltfreundliche LieferoptionenIm Onlinehandel, sofern angebotenHändler

Auffällig ist die wiederkehrende Bedingung „sofern der Hersteller die Information bereitstellt“. Sie klingt nach einer Pflicht mit Hintertür. Wie sie wirtschaftlich wirkt, zeigt der nächste Abschnitt.

Für Elektronikhersteller ist die zweite Säule besonders dicht, weil Software-Updates, Reparierbarkeitswert und Ersatzteile zusammenkommen. Mehr dazu auf unserer Seite zum Digitalen Produktpass für Elektro und Elektronik.

Kernpunkt: Der Händler muss vor dem Kauf informieren. Die Inhalte zu Garantie, Updates, Ersatzteilen und Reparatur kann nur der Hersteller liefern.

Warum die Pflicht beim Händler liegt und der Hebel beim Hersteller

Erwägungsgrund 36 der Richtlinie beschreibt die Arbeitsteilung genau. Der Händler soll dem Verbraucher die Informationen weitergeben, die ihm der Hersteller bereitgestellt hat oder die der Hersteller auf dem Produkt, der Verpackung oder dem Etikett direkt an Verbraucher richten wollte. Aktiv auf Hersteller-Websites danach suchen muss er nicht. Der Erwägungsgrund hält außerdem fest, dass es im Interesse der Hersteller liegt, diese Informationen proaktiv bereitzustellen, um einen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen.

Daraus folgt keine allgemeine gesetzliche Lieferpflicht für Hersteller. Wohl aber eine Dynamik, die du nicht ignorieren solltest:

  • Der Handel wird fragen. Händler müssen dokumentieren können, dass sie die Informationen weitergegeben haben, die sie erhalten haben. Sie werden deshalb strukturierte Angaben pro Artikel einfordern, als Bedingung für die Listung oder im Rahmen ihrer Lieferantenvorgaben.
  • Fehlende Angaben werden sichtbar. Wenn ein Wettbewerber im selben Shop eine fünfjährige Haltbarkeitsgarantie mit Label ausweist und dein Produkt nur die Standardmitteilung zeigt, entscheidet der Verbraucher auf dieser Grundlage.
  • Jede gelieferte Angabe ist deine Aussage. Was du als Update-Zeitraum oder Ersatzteilverfügbarkeit bereitstellst, muss stimmen. Falsche Angaben zu Haltbarkeit oder Reparierbarkeit fallen unter die neuen Obsoleszenz-Verbote im UWG.
  • Eine PDF pro Saison reicht nicht. Informationen ändern sich mit dem Modell, der Garantie oder der Ersatzteilpolitik. Der Händler braucht den aktuellen Stand, und du musst nachvollziehen können, wer welche Version wann erhalten hat.

Hersteller

Produktdaten · Zertifikate · Prüfberichte · Garantien · Reparatur- und Update-Informationen

Produktdaten- und Nachweis-Layer

Pro Modell zugeordnet, freigegeben, versioniert

HändlerOnline-ShopPoint of SaleServiceDigitaler Produktpass
Vereinfachte Darstellung: Die Informationen entstehen beim Hersteller und werden an jedem Kontaktpunkt vor dem Kauf gebraucht.

Kernpunkt: Die Lieferpflicht ist bedingt, der Druck aus dem Handel nicht. Wer strukturiert liefert, wird im Regal und im Shop besser dargestellt.

Wer im Unternehmen von EmpCo betroffen ist

Betroffen ist jedes Unternehmen, das Produkte an Verbraucher vermarktet, direkt oder über den Handel. Reine B2B-Geschäfte fallen im Kern nicht unter EmpCo, weil die Richtlinie Verbraucher schützt. Sobald ein Produkt aber auch im Endkundenkanal landet, gilt sie für die Kommunikation und die Informationen zu diesem Produkt.

Im Unternehmen verteilt sich die Aufgabe auf mehrere Bereiche. Keiner davon kann sie allein lösen.

BereichWas EmpCo dort auslöstWelche Daten gebraucht werden
Marketing und BrandPrüfung aller Umweltaussagen und Siegel über alle Kanäle, Freigabeprozess vor VeröffentlichungClaim, Geltungsbereich, Nachweis, Gültigkeit
Recht und ComplianceBewertung der Zulässigkeit, Dokumentation für den StreitfallNachvollziehbare Nachweis- und Freigabehistorie
NachhaltigkeitNachweise für Umweltleistung, Pläne und Prüfberichte für ZukunftsaussagenZertifikate, Berechnungen, Prüfberichte
Produktmanagement und QualitätAngaben zu Haltbarkeit, Ersatzteilen, Reparatur und Updates pro ModellModell-ID, Garantien, Ersatzteilliste, Update-Zeiträume
Vertrieb und E-CommerceÜbergabe der Informationen an Händler, Marktplätze und eigene ShopsWeitergabefähige Produktdaten, Version, Empfänger
ITAnbindung an PIM, ERP und HändlerschnittstellenStabile Produktidentität, Schnittstellen, Datenformate

Wenn du vor der Frage stehst, wo EmpCo organisatorisch hingehört: Die Verantwortung für Aussagen liegt meist bei Marketing und Legal, die Verantwortung für die Daten nicht. Ohne eine gemeinsame Datenbasis prüft Legal Aussagen, deren Nachweise es nicht sieht, und der Vertrieb liefert Informationen, deren Stand niemand kennt.

Kernpunkt: EmpCo betrifft jedes Unternehmen mit Endkundenkanal und mindestens sechs Bereiche im Haus. Die gemeinsame Klammer ist die Produktdatenbasis.

Was EmpCo für deine Branche bedeutet

Die Regeln sind branchenübergreifend. Wo der Druck entsteht, unterscheidet sich aber deutlich. In vier Branchen ist die Wirkung besonders groß.

Textil und Mode

In der Mode sitzt das Risiko vor allem in Säule eins. Aussagen wie „nachhaltige Kollektion“, „bewusst produziert“ oder „klimaneutraler Versand“ sind verbreitet, ebenso eigene Nachhaltigkeitslabels. Viele davon betreffen nur einen Teilaspekt, etwa den Anteil recycelter Fasern, und müssen präzisiert werden. Siegel wie GOTS oder der Grüne Knopf beruhen auf Zertifizierungssystemen, eigene Markenlabels meist nicht. Weil sich Sortimente saisonal drehen, muss die Zuordnung von Nachweis und Artikel mit jeder Kollektion neu stimmen. Der ESPR-Rechtsakt für Textilien ist in Vorbereitung und wird viele dieser Angaben später in den Digitalen Produktpass überführen. Mehr dazu auf der Seite zum Digitalen Produktpass für Textil und Mode.

Elektro und Elektronik

Hier trifft Säule zwei mit voller Breite. Update-Zeiträume, Reparierbarkeitswert bei Smartphones und Tablets, Ersatzteile und Reparaturanleitungen kommen zusammen. Dazu greifen die neuen Obsoleszenz-Verbote besonders häufig: verschwiegene Leistungseinbußen durch Updates, Updates, die als notwendig dargestellt werden, obwohl sie nur Funktionen erweitern, oder falsche Aussagen zur Nutzbarkeit von Verbrauchsmaterial anderer Anbieter. Update-Zeiträume sind außerdem eine Zusage, die du über Jahre halten musst.

Möbel

Möbelhersteller geben oft lange Garantien, etwa auf Gestelle oder Mechaniken. Das harmonisierte Label greift aber nur, wenn die Garantie die ganze Ware ohne Zusatzkosten länger als zwei Jahre abdeckt. Deckt sie nur Teile ab, gibt es kein Label, die Angabe muss trotzdem korrekt und klar sein. Ersatzteile wie Bezüge, Polster oder Beschläge sind ein starkes Argument vor dem Kauf, wenn Verfügbarkeit und Bestellweg belastbar dokumentiert sind. Bei Holz und Materialien stützen sich Aussagen meist auf Zertifikate wie FSC oder PEFC, deren Geltungsbereich genau zur Aussage passen muss. Mehr dazu auf der Seite zum Digitalen Produktpass für Möbel.

Batterien und Produkte mit Batterien

Für Batterien kommt EmpCo zu einer bereits dichten Regulierung hinzu. Aussagen zu Lebensdauer, Ladezyklen oder CO₂-Fußabdruck müssen mit den Angaben übereinstimmen, die nach der Batterieverordnung ohnehin erfasst werden. Ab dem 18. Februar 2027 kommt der Batteriepass hinzu, etwa für E-Bike-Akkus als Batterien für leichte Verkehrsmittel. Wer die Daten einmal sauber strukturiert, bedient damit Verbraucherinformation, Umweltaussagen und Batteriepass aus einer Quelle.

Kernpunkt: In der Mode dominieren Aussagen und Siegel, in der Elektronik Updates und Reparatur, bei Möbeln Garantien und Ersatzteile, bei Batterien die Abstimmung mit der Batterieverordnung.

EmpCo als Produktdaten-Aufgabe: Nachweisakte und Datenfluss

Übersetzt man EmpCo in Datenstrukturen, entstehen zwei Objekte, die an einer stabilen Produktidentität hängen.

Die digitale Nachweisakte für Aussagen

Zu jeder Umweltaussage gehört ein Datensatz, der beantwortet, worauf sie beruht und wofür sie gilt. Die Nachweisakte verbindet die Aussage mit dem Produkt, dem Modell oder der Variante, dem Geltungsbereich, dem Nachweisdokument und seiner Quelle, dem Gültigkeitszeitraum, der Freigabe mit Datum und Verantwortlichem sowie den Kanälen, in denen die Aussage verwendet wird. Für Siegel kommt ein Register hinzu, das Zertifizierungssystem, Kriterien, Zertifikatsinhaber und Überwachung festhält. Für Zukunftsaussagen braucht es eine Statushistorie mit Zielen, Zwischenständen und Prüfberichten.

Der entscheidende Nutzen zeigt sich bei Änderungen. Läuft ein Zertifikat aus, siehst du sofort, welche Aussagen auf welchen Produkten in welchen Kanälen betroffen sind. Ohne diese Verknüpfung beginnt an dieser Stelle eine Suche durch Verpackungsdaten, Shop-Texte und Händlerkataloge.

Das Informationspaket für den Handel

Für die vorvertraglichen Informationen braucht jedes Modell ein Paket, das Händler direkt übernehmen können: Haltbarkeitsgarantie mit Dauer und Umfang, Update-Zeitraum, Reparierbarkeitswert oder Ersatzteil- und Reparaturangaben, jeweils mit Gültigkeit. Dazu gehört der Nachweis, welche Version wann an welchen Empfänger gegangen ist. Genau diese Dokumentation schützt Händler und Hersteller, wenn eine Angabe später strittig wird.

DatenobjektPflichtfelderWer pflegt
ProduktidentitätModell-ID, Variante, GTIN, MarktProduktmanagement, IT
AussageWortlaut, Kanal, Geltungsbereich, FreigabeMarketing, Legal
NachweisDokument, Quelle, Aussteller, Gültigkeit, VersionNachhaltigkeit, Qualität
Vorvertragliche InformationGarantie, Updates, Ersatzteile, Reparatur, GültigkeitProduktmanagement, Service
ÜbergabeEmpfänger, Version, Zeitpunkt, KanalVertrieb, E-Commerce

Ein QR-Code auf dem Produkt ist in diesem Modell nur ein Zugangspunkt, kein Nachweis. Was zählt, ist die Datenstruktur dahinter.

Kernpunkt: EmpCo lässt sich in zwei Datenobjekte übersetzen: eine Nachweisakte pro Aussage und ein Informationspaket pro Modell, beide an einer stabilen Produktidentität.

EmpCo, Digitaler Produktpass und ESPR: eine Datenbasis, mehrere Pflichten

Zur Klarstellung vorweg: EmpCo schreibt keinen Digitalen Produktpass vor. Wer das behauptet, verkürzt die Rechtslage. Die Verbindung liegt auf der Datenebene. Viele Informationen, die EmpCo vor dem Kauf verlangt, gehören auch zum Inhalt künftiger Produktpässe: Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Ersatzteile, Nachweise zu Material und Umweltwirkung.

Die Ökodesign-Verordnung (ESPR) legt über produktgruppenspezifische Rechtsakte fest, welche Produkte einen Digitalen Produktpass brauchen und welche Informationen er enthält. Einzelne Rechtsakte können auch vorsehen, dass Informationen vor dem Kauf zugänglich sind, etwa im Online-Shop. Das ist ein eigener ESPR-Kontext und keine EmpCo-Pflicht. Für Traktionsbatterien von Elektrofahrzeugen, Batterien für leichte Verkehrsmittel und Industriebatterien über 2 kWh gilt der Batteriepass ab dem 18. Februar 2027 nach der Batterieverordnung. Dazu kommt die Richtlinie (EU) 2024/1799 zum Recht auf Reparatur, die weitere Reparaturinformationen in den Vordergrund rückt.

Gemeinsame DatenbasisNutzung für EmpCoWeitere Nutzung
Produkt- und Modell-IDZuordnung von Aussagen und vorvertraglicher InformationIdentität im Digitalen Produktpass, Registrierung
Aussage, Geltungsbereich, NachweisZulässigkeit von Umweltaussagen und SiegelnKonformitäts- und Marktkommunikation
Haltbarkeit, Reparatur, Ersatzteile, UpdatesInformation vor dem KaufService, Reparatur, Lebenszyklus-Information im DPP
Übergabe an HandelBereitstellung vor VertragsschlussB2B-Datenfluss, Händlerzugang zum DPP
Version und VeröffentlichungsstandNachweis, welche Information wann galtBehördenanfragen, Verpackungsverordnung, DPP-Historie

Die praktische Konsequenz: Wenn du EmpCo als isoliertes Projekt in Tabellen und Freigabe-E-Mails löst, baust du dieselbe Struktur in ein bis drei Jahren für den Digitalen Produktpass noch einmal. Wenn du sie als Produktdatenbasis aufsetzt, ist ein großer Teil der DPP-Vorarbeit erledigt.

Kernpunkt: EmpCo verlangt keinen DPP. Aber EmpCo-Daten, sauber pro Modell strukturiert, sind ein großer Teil der Datenbasis, die der Digitale Produktpass später braucht.

EmpCo umsetzen: der 5-Schritte-Fahrplan für Hersteller

Die Reihenfolge ist bewusst gewählt. Erst wird das akute Risiko entschärft, dann die Datenbasis aufgebaut, die dauerhaft trägt.

  1. Aussagen über alle Kanäle inventarisieren

    Erfasse jede Umweltaussage und jedes Siegel auf Verpackung, Etikett, Website, in Katalogen, Social Media und im Content, den Händler von dir übernehmen. Ordne jede Aussage den Produkten zu, auf denen sie erscheint.

  2. Jede Aussage belegen oder streichen

    Ordne jeder Aussage einen Nachweis mit Geltungsbereich und Gültigkeit zu. Was sich nicht belegen lässt oder nur einen Teilaspekt betrifft, wird präzisiert oder entfernt. Die rechtliche Bewertung liegt bei Legal oder externer Beratung.

  3. Vorvertragliche Informationen pro Modell erfassen

    Lege für jedes Modell fest, welche Angaben du bereitstellst: Haltbarkeitsgarantie, Update-Zeitraum, Reparierbarkeitswert oder Angaben zu Ersatzteilen, Reparaturanleitungen und Einschränkungen. Prüfe jede Angabe auf Richtigkeit, bevor sie das Haus verlässt.

  4. Übergabe an den Handel strukturieren

    Stelle die Informationen in einem Format bereit, das Händler und Marktplätze direkt übernehmen können. Dokumentiere, welche Version wann an welchen Empfänger gegangen ist.

  5. Änderungsprozess dauerhaft verankern

    Lege fest, was passiert, wenn ein Zertifikat ausläuft, sich eine Garantie ändert oder ein Modell ein Update-Ende erreicht. Jede Änderung muss in allen Kanälen ankommen, in denen die Information genutzt wird.

Die Schritte 1 und 2 sind kurzfristig und eher ein Projekt. Die Schritte 3 bis 5 sind dauerhafter Betrieb. Wer sie gleich auf einer Produktdatenbasis aufsetzt, nutzt sie später für den Digitalen Produktpass weiter. Wenn du wissen willst, wo dein Unternehmen dabei steht, hilft der DPP Readiness Check als Ausgangspunkt.

Kernpunkt: Erst Aussagen belegen oder streichen, dann Informationen pro Modell aufbauen und die Übergabe an den Handel als dauerhaften Prozess organisieren.

EmpCo-Daten mit Narravero organisieren

Narravero ist eine Infrastruktur für Produktdaten, die Unternehmen für den Digitalen Produktpass, die Ökodesign-Verordnung und angrenzende Produktregulierung nutzen. Über 200 Unternehmenskunden aus 12 Branchen arbeiten mit der Plattform, sie verarbeitet 300 Millionen Zugriffe auf der Narravero Plattform pro Monat, gehostet in der EU und DSGVO-konform.

Für EmpCo bedeutet das: Auf dieser Grundlage lassen sich Produktdaten, Aussagen, Zertifikate, Prüfberichte sowie Garantie-, Reparatur- und Update-Informationen einem konkreten Produkt, Modell oder einer Variante zuordnen. Wie weit das im Einzelfall reicht, etwa bei Freigabeprozessen für Aussagen, bei der Versionierung oder bei der Übergabe an Händler, Online-Shops und Servicepartner, klären wir gemeinsam mit dir anhand deiner Systemlandschaft und deiner Anforderungen.

Strategisch betrachtet kann dieselbe Datenbasis später auch den Digitalen Produktpass tragen, das ist eine Architekturentscheidung und keine Anforderung aus EmpCo. Thomas Rödding, Gründer und CEO von Narravero, engagiert sich persönlich als Co-Chair im CEN-CENELEC JTC 24 und als Vice Chairman beim DIN, den Gremien, die den technischen Rahmen für den Digitalen Produktpass in Europa mitgestalten. Aus diesem Engagement bringt er ein präzises Verständnis dafür mit, wie Produktdatenmodelle regulatorisch gedacht sind.

EmpCo-Datenstruktur besprechen →

Kernpunkt: Narravero bietet eine Produktdatenbasis, an die sich EmpCo-relevante Informationen anbinden lassen und die auch für den Digitalen Produktpass genutzt werden kann.

Häufige Fragen zur EmpCo-Richtlinie

Was ist die EmpCo-Richtlinie?

Die EmpCo-Richtlinie ist die Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, die Regeln für Umweltaussagen und Siegel verschärft und neue Informationspflichten zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Software-Updates vor dem Kauf einführt.

Ab wann gilt die EmpCo-Richtlinie in Deutschland?

Die deutschen Umsetzungsgesetze im UWG sowie im BGB und EGBGB gelten seit dem 27. September 2026, für vorher in Verkehr gebrachte Waren hat der Bundestag lediglich eine bis September 2028 befristete Verhältnismäßigkeitsregel in § 15b UWG beschlossen, die Websites und Werbemittel nicht erfasst und erst nach ihrer Verkündung gilt. Bis zur Verkündung können Mitbewerber und Verbände auch Altbestände ohne diese besondere Abwägung abmahnen. Ob § 15b später auf solche Fälle zurückwirkt, ist offen.

Wie wurde EmpCo in Deutschland umgesetzt?

Deutschland hat EmpCo mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des UWG für Umweltaussagen und Siegel sowie mit Änderungen in § 312d BGB und Art. 246 und 246a EGBGB für die vorvertraglichen Informationspflichten umgesetzt.

Sind Aussagen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ jetzt verboten?

Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ sind nur noch zulässig, wenn eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen ist, und Aussagen wie „klimaneutral“ sind unzulässig, wenn sie auf der Kompensation von Emissionen beruhen.

Welche Nachhaltigkeitssiegel sind nach EmpCo noch erlaubt?

Erlaubt sind nur Nachhaltigkeitssiegel, die auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängiger Überwachung beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden, selbst geschaffene Siegel ohne solche Grundlage sind unzulässig.

Welche Informationen müssen Verbraucher vor dem Kauf erhalten?

Bei Kaufverträgen über Waren erhalten Verbraucher eine harmonisierte Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung und, soweit der Hersteller sie bereitstellt, Angaben zur Haltbarkeitsgarantie, zum Update-Zeitraum sowie zum Reparierbarkeitswert oder zu Ersatzteilen, Reparaturanleitungen und Reparatureinschränkungen.

Muss der Hersteller dem Händler die Informationen liefern?

Eine allgemeine gesetzliche Lieferpflicht für Hersteller ergibt sich aus EmpCo nicht, der Händler muss aber die Informationen weitergeben, die der Hersteller bereitstellt, weshalb der Handel diese Angaben zunehmend strukturiert einfordern wird.

Gilt EmpCo auch im stationären Handel?

Ja, die vorvertraglichen Informationspflichten gelten für den Onlinehandel nach Art. 246a EGBGB und für den Verkauf im Laden nach Art. 246 EGBGB.

Gilt EmpCo auch für B2B-Produkte?

EmpCo schützt Verbraucher und betrifft deshalb vor allem Produkte, die an Endkunden vermarktet werden, auch wenn der Verkauf über den Handel läuft.

Schreibt EmpCo einen Digitalen Produktpass vor?

Nein, EmpCo schreibt keinen Digitalen Produktpass vor, viele der geforderten Informationen zu Haltbarkeit, Reparatur und Nachweisen gehören aber zur selben Datenbasis, die der Digitale Produktpass nach der Ökodesign-Verordnung später braucht.

Was ist der Unterschied zwischen EmpCo und der Green Claims Directive?

EmpCo ist geltendes Recht und verbietet bestimmte Umweltaussagen, während die Green Claims Directive detaillierte Prüfmethoden vorschreiben sollte und seit der Ankündigung der EU-Kommission vom Juni 2025, den Vorschlag zurückziehen zu wollen, nicht weiterverhandelt wird.

Was droht bei Verstößen gegen EmpCo?

Bei Verstößen drohen Abmahnungen, Unterlassungsansprüche und einstweilige Verfügungen durch Mitbewerber und Verbände, nur bei weitverbreiteten Verstößen im Rahmen koordinierter EU-Durchsetzungsmaßnahmen zusätzlich Bußgelder, die bei größeren Unternehmen bis zu 4 % des EU-Jahresumsatzes reichen können.

Nächste Schritte

Je nachdem, wo du stehst, sind drei Wege sinnvoll.

01 · Einordnung

Den Digitalen Produktpass verstehen

Wenn du sehen willst, welche Produktdatenpflichten nach EmpCo mit dem Digitalen Produktpass auf dich zukommen.

Zum DPP-Guide →

02 · Standort

Reifegrad prüfen

Wenn du einschätzen willst, wie weit deine Produktdaten für EmpCo und den Digitalen Produktpass sind.

DPP Readiness Check starten →

03 · Umsetzung

Datenstruktur besprechen

Wenn du Nachweise, Informationspakete und die Übergabe an den Handel auf eine gemeinsame Datenbasis bringen willst.

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