Die acht technischen Standards, die den Digitalen Produktpass definieren.
Die Ökodesign-Verordnung schreibt den Digitalen Produktpass vor. Wie er technisch aussieht, legt eine eigene europäische Normenreihe fest: EN 18216 bis EN 18246. Seit September 2026 sind alle acht veröffentlicht. Diese Seite zeigt, was jede einzelne regelt — an einem realen Produkt durchgespielt.
Die Verordnung regelt die Pflicht. Die Norm regelt die Umsetzung.
Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 begründet den Digitalen Produktpass. Delegierte Rechtsakte legen anschließend je Produktgruppe fest, welche Informationen ein Digitaler Produktpass enthalten muss. Was in beiden nicht steht: wie diese Informationen technisch aussehen.
Diese Lücke schließt das Joint Technical Committee 24 von CEN und CENELEC mit acht horizontalen Normen. Horizontal heißt: Sie gelten produktgruppenübergreifend. Ob Textil, Batterie, Möbel oder Elektronik: Identifikation, Datenträger, Austauschformat und der Rahmen für Zugriffsrechte folgen überall denselben Regeln.
Für IT- und Produktdaten-Teams ist das die relevantere Ebene. Ein delegierter Rechtsakt legt fest, welche Felder zu liefern sind. Die Normen sagen, in welcher Form, über welche Schnittstelle, mit welcher Berechtigungslogik und über welchen Zeitraum. Das entscheidet über Systemarchitektur, nicht über Textbausteine.
Konformitätsvermutung heißt: Die Behörde geht davon aus, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, solange niemand das Gegenteil belegt. Den Nachweis muss nicht das Unternehmen führen.
Diese Vermutung entsteht, wenn eine Norm im Amtsblatt der EU zitiert ist und korrekt angewendet wird — und zwar für genau die Anforderungen, die sie abdeckt. Nicht pauschal für alles.
Das macht die Normenreihe zum Referenzrahmen für jede DPP-Architektur — auch bevor der erste delegierte Rechtsakt für die eigene Produktgruppe greift. Wer davon abweicht, kann die Konformitätsvermutung nicht nutzen und muss die Konformität anders nachweisen.
Ein Produkt, acht Standards
An einer elektrischen Zahnbürste durchgespielt: Ein Klick auf einen Standard zeigt, was er festlegt, welche Norm dahintersteht und was das am Produkt konkret bedeutet.
Die technischen Standards sorgen dafür, dass jedes Produkt eindeutig identifizierbar ist und seine Daten über den gesamten Lebenszyklus zuverlässig abrufbar bleiben. Sie stammen aus dem EU-Rahmen der Ökodesign-Verordnung (ESPR) sowie etablierten Normen wie GS1 und ISO/IEC und gelten für alle Hersteller, Händler, Behörden und Recycler entlang der Wertschöpfungskette.
Wichtig zu wissen
Diese acht Standards bilden gemeinsam die Infrastruktur des Digitalen Produktpasses — vom eindeutigen Zugang bis zur aktuellen, vertrauenswürdigen Information über den gesamten Lebenszyklus.
Sicher & vertrauenswürdig
Schutz vor Fälschung, Manipulation und Datenverlust.
Verständlich & vernetzt
Alle Systeme sprechen dieselbe Sprache.
Nachhaltig & zukunftssicher
Unterstützt Reparatur, Wiederverwendung und Recycling.
Die acht Normen regeln die Technik des Digitalen Produktpasses. Welche Produktdaten er enthalten muss, legt der delegierte Rechtsakt der jeweiligen Produktgruppe fest.
- Zugrunde liegende Norm:
Die acht Normen und was sie festlegen.
| Nr. | Norm | Regelt | Relevanz im Projekt |
|---|---|---|---|
| 1 | EN 18219:2026Unique Identifiers | Weltweit eindeutige Identität auf Modell-, Chargen- oder Einzelstückebene. | Stammdatenlogik, Seriennummernkreise, ERP- und PLM-Anbindung. |
| 2 | EN 18220:2026Data Carriers | Zulässige Datenträger (QR, Data Matrix, NFC/RFID), Platzierung, Lesbarkeit, Druckqualität. | Verpackungsdesign, Etikettendruck, Prozesse in der Fertigungslinie. |
| 3 | EN 18239:2026Access Rights Management, Information System Security and Business ConfidentialityNoch nicht im Amtsblatt | Rollenabhängige Sichten und Schutz vertraulicher Geschäftsinformationen. | Berechtigungskonzept, Datenklassifizierung, Abstimmung mit IT-Security. |
| 4 | EN 18223:2026System Interoperability | Gemeinsames, standardisiertes Datenformat über alle Akteure hinweg. | Datenmodell, Feldstruktur, Mapping aus bestehenden Systemen. |
| 5 | EN 18216:2026Data Exchange Protocols | Sichere, maschinenlesbare Übertragung zwischen Systemen. | API-Strategie, Anbindung von Händlern, Partnern und Dienstleistern. |
| 6 | EN 18221:2026Data Storage, Archiving and Data Persistence | Speicherung, Versionierung und Langzeitverfügbarkeit der Daten. | Hosting-Modell, Backup, Aufbewahrung über die Produktlebensdauer. |
| 7 | EN 18246:2026Data Authentication, Reliability and IntegrityNoch nicht im Amtsblatt | Echtheit der Datenquelle, Schutz vor unbemerkter Veränderung, Nachvollziehbarkeit von Änderungen. | Signaturverfahren, Audit-Trail, Freigabeprozesse für Datenänderungen. |
| 8 | EN 18222:2026APIs for Product Passport Lifecycle Management and Searchability | Aktualisierung über den Lebenszyklus und Auffindbarkeit der Digitalen Produktpässe. | Betriebsmodell, Änderungsprozesse, Verantwortlichkeiten nach dem Go-live. |
Veröffentlichung und Zitierung im Amtsblatt sind zwei verschiedene Schritte. Die ersten sechs Normen erschienen im Mai 2026 und sind mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 vom 14. Juli 2026 im Amtsblatt zitiert. EN 18239 und EN 18246 wurden am 16. September 2026 veröffentlicht, sind aber noch nicht zitiert; die Konformitätsvermutung greift für sie daher noch nicht. Stand: Oktober 2026.
Normung ist Gremienarbeit. Und die braucht Zeit.
Die acht Normen entstehen im Joint Technical Committee 24 von CEN und CENELEC. Beteiligt sind die nationalen Normungsorganisationen der Mitgliedsländer und über sie Fachleute aus Industrie, Prüfwesen und Verwaltung. Entschieden wird im Konsens. Das erklärt, warum der Prozess dauert und warum sich Nummerierung, Titel und Status einzelner Normen bis zuletzt ändern können.
Gründer und CEO Thomas Rödding ist in dieser Normung persönlich aktiv: als Privatperson Co-Chair im CEN-CENELEC JTC 24, Vice Chairman bei DIN und seit Frühjahr 2026 im neu konstituierten ISO/IEC JC5, dem weltweiten Normungsgremium zum Digitalen Produktpass mit rund 50 beteiligten Nationen.
Für die eigene Planung heißt das vor allem, den Normenstand als Momentaufnahme zu lesen. Sechs der acht Normen tragen heute die Konformitätsvermutung, zwei noch nicht. An der Arbeit an den eigenen Produktdaten ändert das nichts — die ist in jedem Szenario dieselbe.
Der Digitale Produktpass ist kein Feature. Er ist Infrastruktur.
Die acht Normen zu lesen dauert einen Tag. Der Aufwand liegt woanders: in den eigenen Systemen. Produktdaten aus ERP, PLM und PIM zusammenführen, Verantwortlichkeiten klären, Schnittstellen bauen, die auch in fünf Jahren noch liefern. Wie schnell das geht, hängt weniger an der Norm als am Zustand der Daten — und daran, ob die Infrastruktur dafür schon steht.
Genau diese Infrastruktur betreibt Narravero: produktiv im Einsatz bei Unternehmen wie bonprix, B&W International und COR, gehostet in der EU und DSGVO-konform. Narravero ist GS1 Germany Solution Partner und wurde 2025 mit dem Global DPP Excellence Award ausgezeichnet.
Den Unterschied macht die Architektur: Batteriepass, ESPR-Produktpässe und bestehende Traceability-Anforderungen laufen auf einer Infrastruktur. Wer sie einmal richtig baut, baut sie nicht für jede Verordnung neu.
Was heute schon produktiv läuft.
Technische Standards zum Digitalen Produktpass
Sind die EN-Normen zum Digitalen Produktpass verbindlich?
Normen sind für sich genommen nicht verbindlich. Verbindlich ist die Ökodesign-Verordnung samt der delegierten Rechtsakte je Produktgruppe. Sobald eine Norm im Amtsblatt der EU zitiert ist, begründet ihre korrekte Anwendung jedoch die Konformitätsvermutung — begrenzt auf die Anforderungen, die diese Norm abdeckt. Praktisch heißt das: Wer sie anwendet, hat für diesen Teil den einfacheren Nachweis. Wer abweicht, muss die Konformität auf anderem Weg belegen.
Was ist der Unterschied zwischen der ESPR und den EN-18xxx-Normen?
Die ESPR ist der rechtliche Rahmen: Sie führt den Digitalen Produktpass ein und ermächtigt die Kommission, produktgruppenspezifische Anforderungen per delegiertem Rechtsakt festzulegen. Diese Rechtsakte bestimmen, welche Informationen ein Digitaler Produktpass enthalten muss.
Die EN-18xxx-Normen beschreiben die technische Umsetzung: Identifikation, Datenträger, Datenformat, Übertragung, Speicherung, Zugriffsrechte und Authentizität. Sie gelten produktgruppenübergreifend.
Wie relevant ist es, dass zwei Normen noch nicht im Amtsblatt stehen?
Für die Projektplanung kaum. Alle acht Normen sind seit September 2026 veröffentlicht und damit inhaltlich verfügbar. Sechs sind zusätzlich im Amtsblatt zitiert und tragen die Konformitätsvermutung. Sie decken die Ebenen ab, die die meiste Vorlaufzeit brauchen: Identifier, Datenträger, Datenmodell, Schnittstellen, Speicherung und Lifecycle. Genau dort liegt die Arbeit, die intern Zeit braucht: Datenquellen zusammenführen, Verantwortlichkeiten klären, Prozesse anpassen.
Für EN 18239 und EN 18246, also Berechtigungen und Authentizität, steht die Zitierung noch aus. Bis dahin lässt sich ihre Erfüllung nicht über die Konformitätsvermutung argumentieren. Technisch sind sie anwendbar und lassen sich in einer sauber gebauten Architektur nachziehen, ohne das Datenmodell erneut anzufassen.
Was passiert mit GS1, ISO und anderen bestehenden Standards?
Die europäische Normenreihe ersetzt sie nicht, sondern setzt darauf auf. Etablierte Verfahren zur Produktidentifikation und zur Codierung von Datenträgern bleiben nutzbar, solange sie die Anforderungen der jeweiligen EN erfüllen. Wer bereits mit standardisierten Identifikatoren und Codes arbeitet, startet nicht bei null.
Gelten diese Normen auch für den Batteriepass?
Der Batteriepass hat mit der EU-Batterieverordnung eine eigene Rechtsgrundlage und läuft nicht über die ESPR. Die technische Infrastruktur ist jedoch weitgehend dieselbe: eindeutige Identifikation, Datenträger, Schnittstellen und rollenabhängige Zugriffe folgen derselben Logik. Wer für den Batteriepass baut, baut die Basis für weitere Produktgruppen mit — die Datenmodelle und Pflichtfelder müssen je Produktgruppe angepasst werden. Mehr dazu im Themen-Guide Batteriepass.
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Stand der Informationen: Oktober 2026. Der Normungsprozess im CEN-CENELEC JTC 24 läuft weiter; Nummerierung, Titel und Status der Normen können sich ändern. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.